Neue Corona-Schutzverordnung: In der Halle kein Sport mehr ohne Test ab dem 28.12.21

  • 28. Dezember 2021
  • Jörg Christensen
  • Allgemein
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Sowohl Trainings- und auch Wettkampfbetrieb unterliegen ab Dienstag dem 28.12.21 bis auf weiteres der sogenannten 2G+ Regel, d.h. alle Beteiligten müssen demnach geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen negativen Testnachweis vorlegen. Das wird ein organisatorischer Mehraufwand für die Spieler und Vereine, da vor jedem Training auch noch die tagesaktuellen Testnachweise von den Spielern besorgt, von den Vereinen dokumentiert und kontrolliert werden müssen. Das gleiche gilt für die Spieltage – dann auch für den Zuschauerbereich.

Weitere Infos in nachfolgendem Artikel der Westfälischen Nachrichten vom 28.12.21.

WN Münster vom 28.12.21

Der LSB-NRW hat die Details dieser Regelung auf seiner Corona-Sonderseite veröffentlicht.

Wichtige Hinweise ergeben sich hier aus der Orientierungshilfe zum Sportbetrieb. Hierbei bitte den Punkt 3 über Kinder und Jugendliche beachten und berücksichtigen.

Neue Corona-Schutzverordnung NRW vom 23.12.21 gültig ab 28.12.21 im kompletten Wortlaut (PDF-Download):

https://www.land.nrw/media/25699/download

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